Deutschland
Schonzeiten
Dorsch 15.01. bis 31.03.
Lachs/Meerforelle 15.09. bis 14.12.
Hecht 01.03. bis 30.04.
Zander 23.04. bis 22.05.
Fangbegrenzungen
Außerhalb der gesetzlichen Schonzeiten gelten folgende Fangbegrenzungen:
Jeder Angler darf pro Tag einen Lachs entnehmen (ohne Fettflosse).
Jeder Angler darf pro Tag einen Dorsch entnehmen.
Das Mindestmaß für Dorsch beträgt während des gesamten Jahres 35 cm. Ist die Tages-Fangbegrenzung (Bag Limit) für Dorsche erreicht, kann jedoch weitergeangelt werden, soweit die auf den Fang von Dorschen ausgerichteten Köder (Pilker, Gummifische usw.) nicht mehr verwendet werden. Es ist aber erlaubt, mit Naturködern auf Plattfische zu angeln, oder mit kleineren Blinkern Meerforellen, Köhlern, Makrelen und Hornhechten nachzustellen. Wird mit diesen Ködern versehentlich ein Dorsch gefangen, ist dieser schonend zurückzusetzen, auch wenn er das Mindestmaß
von 35 cm erreicht hat.
Fischereischein und Angellizenzen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet all denen, die keinen Fischereischein besitzen, die Möglichkeit, in den Gewässern dieses Bundeslandes zu angeln. Wer nicht im Besitz des Fischereischeines ist, kann sich jährlich einen für vier Wochen gültigen Touristen-Fischereischein ausstellen lassen. Dieser Zeitraum kann auf mehrere Termine aufgeteilt werden. Er kostet einmalig 24,00 Euro (Stand März 2022) und enthält auch die Fischereiabgabe. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie alle für die Beantragung notwendigen Informationen. Für das Angeln wird vor Ort zusätzlich eine Angelerlaubnis benötigt. Diese können Sie problemlos im Internet oder vor Ort erwerben.