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wendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung   § 651n BGB geltend machen.
          der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.  Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertre-
          4.6  Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des   ter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des
          Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb   Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschul-
          von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.  det, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteil-
          4.7  Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveran-  ten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die
          stalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen,   Erreichbarkeit  des  Vertreters  des  Reiseveranstalters  bzw.  seiner  Kontakt-
          dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschal-  stelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann
          reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
                                                           jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pau-
      REISEBEDINGUNGEN  5.1  Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hin-  9.3  Fristsetzung vor Kündigung
                                                           schalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
          Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveran-
          stalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
                                                           Der  Vertreter  des  Reiseveranstalters  ist  beauftragt,  für  Abhilfe  zu  sorgen,
                                                           sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
          5  Umbuchungen
                                                           Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reiseman-
          sichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
                                                           gels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach
          Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt
                                                           § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene
          nicht,  wenn  die  Umbuchung  erforderlich  ist,  weil  der  Reiseveranstalter
                                                           Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe
          keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß
                                                           vom Reise veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe not-
          Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist
                                                           wendig ist.
          die Umbuchung kostenlos möglich.
          Wird  in  den  übrigen  Fällen  auf  Wunsch  des  Kunden  dennoch  eine  Umbu-
                                                           10  Beschränkung der Haftung
          chung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt
                                                           10.1  Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
          erheben, das sich wie folgt bestimmt:
          Umbuchungswünsche werden bis einschließlich des 60. Tages vor Reisebe-
                                                           dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende
          ginn, sofern diese für den Reiseveranstalter durchführbar sind, gegen ein
                                                           Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhen-
          Bearbeitungsentgelt von 30,00 Euro pro Buchung berücksichtigt.
                                                           den gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
          5.2  Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen,   Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den
                                                           10.2  Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-
          können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt   und  Sachschäden  im  Zusammenhang  mit  Leistungen,  die  als  Fremdleis-
          vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzei-  tungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Flüge, Fährü-
          tiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs-  berfahrten und andere Beförderungsleistungen), wenn diese Leistungen in
          wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
                                                           der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter
          6  Nicht in Anspruch genommene Leistung          Angabe  der  Identität  und  Anschrift  des  vermittelten  Vertragspartners  als
          Nimmt  der  Reisende  einzelne  Reiseleistungen,  zu  deren  vertragsgemä-  Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Rei-
          ßer  Erbringung  der  Reiseveranstalter  bereit  und  in  der  Lage  war,  nicht  in   senden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstal-
          Anspruch, aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen   ters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y
          Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe   BGB bleiben hierdurch unberührt.
          ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt   Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des
          oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveran-  Reisenden  die  Verletzung  von  Hinweis-,  Aufklärungs-  oder  Organisations-
          stalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leis-  pflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
          tungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig   11   Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information
          unerhebliche Aufwendungen handelt.
                                                             über Verbraucherstreitbeilegung
          7  Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl  11.1  Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende
          7.1  Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilneh-  gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung
          merzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er   kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über
          a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmer-  diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltend machung auf einem dauer-
          zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich ver-  haften Datenträger wird empfohlen.
          einbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen   11.2  Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbrau-
          sein muss, angegeben hat und                     cherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbrau-
          b)  in  der  Reisebestätigung  die  Mindestteilnehmerzahl  und  die  späteste   cherstreitbeilegung  teilnimmt.  Sofern  eine  Verbraucherstreitbeilegung
          Rücktrittsfrist angibt.                          nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter ver-
          Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären,   pflichtend  würde,  informiert  der  Reiseveranstalter  den  Kunden  hierüber
          der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestä-  in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die
          tigung angegeben wurde.                          im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
          Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindest-  Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
          teilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unver-  12  Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
          züglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
          7.2  Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reisever-  12.1  Der  Reiseveranstalter  wird  den  Kunden/Reisenden  über  allgemeine
          anstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem   Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des
          Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis   Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung
          zurückzuerstatten.                               von  gegebenenfalls  notwendigen  Visa  vor  Vertragsabschluss  sowie  über
                                                           deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
          8  Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen     12.2  Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitfüh-
          Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer   ren  der  behördlich  notwendigen  Reisedokumente,  eventuell  erforderliche
          Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reise-  Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile,
          veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertrags-  die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung
          widrig  verhält,  dass  die  sofortige  Aufhebung  des  Vertrages  gerechtfertigt   von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht,
          ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer   wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
          Verletzung  von  Informationspflichten  des  Reiseveranstalters  beruht.  Kün-  12.3  Der  Reiseveranstalter  haftet  nicht  für  die  rechtzeitige  Erteilung  und
          digt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er   den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
          muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen   wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der
          Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der   Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.
          nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von
          den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.      13  Mitnahme von Haustieren
                                                           Die Mitführung von Haustieren ist nur dort möglich, wo im Katalog bei der
          9  Mitwirkungspflichten des Reisenden            jeweiligen  Hausbeschreibung  das  entsprechende  Symbol  aufgeführt  ist.
          9.1  Reiseunterlagen                             Grundsätzlich sind Haustiere mit der Reiseanmeldung bei Angelreisen K&N.
          Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den   Berlin anzumelden. In Ihrem Voucher (Reisescheck), den Sie mit den Reise-
          er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen   unterlagen erhalten, muss die Mitnahme des Haustieres ausgewiesen sein.
          Reiseunterlagen (z. B. Reisescheck / Voucher) nicht innerhalb der vom Reise-  Ist das nicht der Fall und Sie reisen trotzdem mit Haustier an, ist der Vermie-
          veranstalter mitgeteilten Frist erhält.          ter berechtigt, den Bezug des Ferienhauses zu verweigern.
          9.2  Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
          Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende
          Abhilfe verlangen.                               Diese Reisebedingungen gelten für Angelreisen K&N.Berlin OHG ·
          Soweit  der  Reiseveranstalter  infolge  einer  schuldhaften  Unterlassung  der   Genossenschaftsstraße 70 · 12489 Berlin · Telefon: · 030 6723633 ·
          Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Min-  Fax: 030 6723644 · Internet: www.angelreisen-k-n.berlin · E-Mail:
          derungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach    info@angelreisen-k-n.berlin · Handelsregister: Berlin HRA 53248
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