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wendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung § 651n BGB geltend machen.
der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertre-
4.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des ter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des
Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschul-
von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. det, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteil-
4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveran- ten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die
stalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontakt-
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschal- stelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann
reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pau-
REISEBEDINGUNGEN 5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hin- 9.3 Fristsetzung vor Kündigung
schalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveran-
stalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
5 Umbuchungen
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reiseman-
sichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
gels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach
Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt
§ 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene
nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe
keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß
vom Reise veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe not-
Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist
wendig ist.
die Umbuchung kostenlos möglich.
Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbu-
10 Beschränkung der Haftung
chung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt
10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
erheben, das sich wie folgt bestimmt:
Umbuchungswünsche werden bis einschließlich des 60. Tages vor Reisebe-
dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende
ginn, sofern diese für den Reiseveranstalter durchführbar sind, gegen ein
Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhen-
Bearbeitungsentgelt von 30,00 Euro pro Buchung berücksichtigt.
den gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den
10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleis-
vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzei- tungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Flüge, Fährü-
tiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs- berfahrten und andere Beförderungsleistungen), wenn diese Leistungen in
wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter
6 Nicht in Anspruch genommene Leistung Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemä- Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Rei-
ßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in senden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstal-
Anspruch, aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen ters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe BGB bleiben hierdurch unberührt.
ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des
oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveran- Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisations-
stalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leis- pflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
tungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig 11 Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information
unerhebliche Aufwendungen handelt.
über Verbraucherstreitbeilegung
7 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 11.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende
7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilneh- gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung
merzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über
a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmer- diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltend machung auf einem dauer-
zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich ver- haften Datenträger wird empfohlen.
einbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen 11.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbrau-
sein muss, angegeben hat und cherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbrau-
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste cherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung
Rücktrittsfrist angibt. nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter ver-
Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, pflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber
der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestä- in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die
tigung angegeben wurde. im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindest- Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
teilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unver- 12 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
züglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reisever- 12.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine
anstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des
Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung
zurückzuerstatten. von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über
deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
8 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 12.2 Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitfüh-
Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer ren der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reise- Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile,
veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertrags- die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung
widrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht,
ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kün- 12.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
digt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.
nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von
den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 13 Mitnahme von Haustieren
Die Mitführung von Haustieren ist nur dort möglich, wo im Katalog bei der
9 Mitwirkungspflichten des Reisenden jeweiligen Hausbeschreibung das entsprechende Symbol aufgeführt ist.
9.1 Reiseunterlagen Grundsätzlich sind Haustiere mit der Reiseanmeldung bei Angelreisen K&N.
Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den Berlin anzumelden. In Ihrem Voucher (Reisescheck), den Sie mit den Reise-
er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen unterlagen erhalten, muss die Mitnahme des Haustieres ausgewiesen sein.
Reiseunterlagen (z. B. Reisescheck / Voucher) nicht innerhalb der vom Reise- Ist das nicht der Fall und Sie reisen trotzdem mit Haustier an, ist der Vermie-
veranstalter mitgeteilten Frist erhält. ter berechtigt, den Bezug des Ferienhauses zu verweigern.
9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Diese Reisebedingungen gelten für Angelreisen K&N.Berlin OHG ·
Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Genossenschaftsstraße 70 · 12489 Berlin · Telefon: · 030 6723633 ·
Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Min- Fax: 030 6723644 · Internet: www.angelreisen-k-n.berlin · E-Mail:
derungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach info@angelreisen-k-n.berlin · Handelsregister: Berlin HRA 53248
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