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In Bezug auf die Ausfuhr selbstgefangenen Meeresfisch wurden folgende Änderungen beschlossen:

Ab dem 1. August 2025 müssen touristische Fischereiunternehmen ihre Fänge täglich melden.
Ab dem 1. August 2025 wird eine Altersgrenze von 12 Jahren eingeführt, um die Exportquote nutzen zu können.
Ab dem 1. August 2025 gelten strengere Anforderungen an die Ausfuhrdokumente beim Grenzübertritt.

Die Ausfuhrquote wird ab dem 1. Januar 2026 auf zweimal jährlich 15 kg  pro Person reduziert, ab dem 1. Januar 2027 beträgt sie zweimal jährlich 10 kg pro Person.

Weitere Informationen zu Schonzeiten und Mindestmaßen:
Alle aktuellen Regelungen – einschließlich erlaubter Fangmengen, Mindestgrößen und regionaler Vorschriften – finden Sie auf der offiziellen Website der norwegischen Fischereidirektion: www.fiskeridir.no

Weitere Informationen und Buchung entsprechender Angelreisen unter: www.angelreisen-k-n.berlin

Kontakt:
E-Mail: info@angelreisen-k-n.berlin
Telefon: +49 30 6723633

 

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