Schweden
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Tysklands Ambassad
Skarpögatan 9
115 27 Stockholm
Tel.: +46 8670-1500
Fax: +46 8670-1572
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr
In besonders dringenden Fällen kann auch außerhalb der angegebenen Zeiten und an Sonn- und Feiertagen ein Bediensteter der Botschaft über die Tel.-Nr. +46 708529420 erreicht werden.
Einheitliche Notrufnummer
In Schweden gibt es eine einheitliche Notrufnummer für Polizei, Feuerwehr, Unfallrettung und Notarzt. Sie lautet wie bei uns 112.
Die Notrufleitstelle erreichen Sie in Münztelefonzellen auch über den roten SOS Alarmknopf und in Kartentelefonzellen mit der Tastenkombination “# 9”.
Sollten Sie eine Panne haben, erhalten Sie Hilfe unter der landesweit einheitlichen Notrufnummer
020 / 912 912 oder +46 86275757. Die Hilfe ist kostenpflichtig.
Einreise
Für die Einreise nach Schweden benötigen deutsche und österreichische Staatsbürger den Personalausweis oder einen Reisepass. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren einen eigenen Kinderreisepass oder einen Personalausweis für das Kind. Die Einreisebestimmungen für Nicht – EU Bürger müssen im Einzelfall geprüft werden. Bei der Einreise mit dem PKW benötigen Sie den Führerschein und den Fahrzeugschein. Weitere Auskünfte unter: www.auswaertiges-amt.de.
Haustiere
Reisen Sie mit Hund oder Katze, so sind Sie verpflichtet, einen EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Auf der Internetseite des „Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft“ erhalten Sie in deutscher Sprache ständig aktuelle Informationen zur Einfuhr von Haustieren:
https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/Texte/Heimtierausweis.html
Bitte beachten Sie, dass Sie ohne unsere Zustimmung kein Haustier in das bei uns gemietete Ferienobjekt mitnehmen dürfen, da nur wenige Vermieter den Aufenthalt von Haustieren in ihren Häusern gestatten.
Zoll
Für Ihren persönlichen Gebrauch dürfen Sie Reisebedarf zum eigenen Verbrauch unbegrenzt zollfrei einführen.
Auf den Internetseiten des Schwedischen Zolls können Sie sich vorab informieren:
http://www.tullverket.se/en/travellers/travellingtosweden.4.3238c5bc116a42faffb80001836.html
Für die Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren nach Schweden gelten die allgemeinen Bestimmungen der EU.
Für aktuelle Informationen informieren Sie sich bitte unter:
http://www.tullverket.se/ (links auf ‚English’, und dann auf ‚Travelling to Sweden’ klicken)
Erlaubte Mengen, die Personen ab 20 Jahre einführen dürfen:
10 Liter Spirituosen (mehr als 22%), 20 Liter Spirituosen (höchstens 22%), 90 Liter Wein (aber höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.
Für Personen ab 18 Jahre sind möglich:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak.
Die Mitnahme von Schreckschuss- und Gaspistolen, Tränengas-Sprays sowie von Springmessern ist verboten.
Haben Sie ein Ferienhaus in Schweden gebucht, fragen Sie uns am Besten nach der für Sie günstigsten Überfahrt.
Das vielfältigste Angebot bietet die Stena Line. Sie führt bequeme Nachtfahrten von Kiel nach Göteborg durch. Außerdem können Sie die Fähre von Grenå in Dänemark nach Halmstad in Schweden nutzen. Sehr beliebt sind die Fahrten mit der Expressfähre von Frederikshavn in Dänemark nach Göteborg. Weiterhin bedient die Stena Line die Strecke Rostock-Trelleborg, besonders empfehlenswert für Reisen nach Dalarna.
Mit der Scandlines können Sie die Kurzstrecken von Rostock nach Gedser oder auf der Vogelfluglinie von Puttgarden nach Rødby nutzen. Letztgenannte Überfahrten bieten sich besonders für unsere Reiseziele nach Småland an.
Die TT-Line führt täglich mehrere Abfahrten von Rostock nach Trelleborg durch. Sie bedient ebenfalls die Strecke Travemünde-Trelleborg.
Möchten Sie mehr zu Ihrer Anreise nach Schweden wissen, rufen Sie uns bitte an!
Wir bieten Ihnen kompetenten Buchungsservice für die besten Fährverbindungen!
Die Übernahme der Ferienunterkunft ist am Anreisetag frühestens ab 15:00 Uhr möglich. Die Abreise hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen.
1 Schwedische Krone (SEK) = 100 Øre
An mehr als 2.400 Geldautomaten können Sie Bargeld abheben, täglich bis max. 500,00 €.
Klären Sie aber bitte vorher mit Ihrer Bank, ob die Abhebung mit der normalen EC-Karte möglich ist. Die gängigen Kreditkarten werden fast überall akzeptiert.
Schweden ist EU-Mitglied, somit gelten die normalen Ein- und Aufuhrbestimmungen der EU. Dennoch gibt es Fangbegrenzungen.
Bitte beachten Sie, dass es auch in Schweden gesetzliche Bestimmungen für das Angeln gibt.
An fast allen Binnengewässern benötigen Sie eine Angelkarte. Für spezielle Lachs- und Forellengewässer gibt es gesonderte Angelberechtigungen, die meist relativ preiswert sind. Das Angeln ohne Erlaubnis wird streng geahndet.
Achten Sie immer auf örtliche Besonderheiten, wie z. B. Mindestmaßregelungen und Fangbegrenzungen für die Fische, für das Angeln gesperrte Gebiete oder die Nutzung von Privatgewässern. Außerdem kann es Gewässer geben, an denen nur zu bestimmten Zeiten im Jahr geangelt werden darf oder nur bestimmte Angelmethoden angewendet werden dürfen. Zudem haben einige Seen einen überdurchschnittlich hohen Bestand an Krebsen. Hier kann es vorkommen, dass das Angeln im August verboten ist.
Die konkreten Bestimmungen für das jeweilige Gewässer erhalten Sie an den zuständigen Kartenausgabestellen oder von Ihrem Vermieter. Je nach gebuchtem Objekt können Sie die Angellizenzen problemlos bei Ihrem Gastgeber, im örtlichen Touristenbüro oder in der zuständigen Ausgabestelle erwerben. Diese ist beim Fischen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. In der Regel gelten die Lizenzen nicht nur für den zum Haus gehörenden See oder Fluss, sondern auch für einige Gewässer der Umgebung.
Für das Angeln im Meer wird keine Erlaubnis benötigt – es ist frei. Hier gilt aber, dass jeder Angler nur drei Hechte zwischen 40 und 70 cm pro Tag entnehmen darf. Alle Hechte, die kleiner oder größer sind, müssen direkt zurückgesetzt werden.
Der Fang von Aalen ist überall verboten.
Krankenversicherung, Versicherung
Wenn Sie in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ist Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EU-Karte) auch in Schweden gültig. Sie können damit, soweit erforderlich, Sachleistungen (z. B. ärztliche Behandlungen, Krankenhausbehandlungen) in Anspruch nehmen. Dennoch empfehlen wir den Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung mit Rückholversicherung. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder unter: www.dvka.de (Deutsche Verbindungsstelle für Krankenversicherung-Ausland).
Für jede Reise empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, damit im Fall einer Stornierung das Kostenrisiko verringert wird.
Zecken und Mücken
Zecken treten in Schweden häufig auf. Dennoch beschränkt sich das Vorkommen des FSME-Virus auf einige Landesteile in Mittelschweden und an den Küsten.
Eine Übersicht dieser Gebiete finden Sie im Internet auf: www.zecken.de
Sollten Sie in eine dieser Regionen reisen, empfehlen wir Ihnen sich von einem Arzt über eine Impfung beraten zu lassen.
Das Aufkommen an Mücken kann sich von Jahr zu Jahr ändern und variiert auch von Region zu Region.